Dichtheitsprüfung

Alles dicht?

Abwasserleitungen müssen dicht sein.

Diese gesetzliche Forderung ist in § 61a des Landeswassergesetzes geregelt und gilt auch für private Abwasseranlagen. Es heißt, sie müssen betriebssicher sein und von Ihnen dürfen keine Gefahren ausgehen.

Die gesetzlichen Anforderungen werden durch Satzungen der Städte und Gemeinden konkretisiert und sind differenziert zu betrachten. Gleiches gilt für die Verantwortlichkeit, soll heißen ob die Dichtheitsprüfung bis zur Grundstückgrenze, zum Übergabeschacht oder bis zum Anschlussstutzen an den öffentlichen Kanal zu erfolgen hat.

Als Sachkundige (LANUV) und zertifizierte Berater in Fragen der Grundstücksentwässerung (IKT) würden wir Sie gerne bei der Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen unterstützen. Bitte nennen Sie uns Ihre Daten. Koordiniert mit unserem Partnerunternehmen werden Ihnen in einem ersten Schritt unverbindlich ein Angebot zukommen lassen und mit Grundlage dieses, die weitere Vorgehensweise abstimmen.